Auf Beschluss des Fachausschusses wurde dem ordendlichen Mitglied am 14. April 2000 die Fachbetriebseigenschaft gemäß § 62 (4) des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) für das Fachgebiet "Einbauen von Beton beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" verliehen. Zertifikat als